Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler beim Immobilienkauf die Identität ihrer Kunden (Käufer und Verkäufer) feststellen.
Als Verkaufsmakler sind Immobilienmakler daher verpflichtet, sich die Personalausweise beider Parteien des Kaufvertrags, also vom Käufer und vom Verkäufer, zeigen zu lassen und vollständige Kopien der Dokumente anzufertigen oder sie vollständig optisch digital zu erfassen.
Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob seine Kunden im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln. Ist letzteres der Fall, muss der wirtschaftlich Berechtigte ermittelt und identifiziert werden. Dazu muss bei juristischen Personen des Privatrechts oder einer eingetragenen Personengesellschaft Einsicht in das Transparenzregister genommen werden.
Ebenso müssen die beiden Parteien eines Miet- oder Pachtvertrags mit einer monatlichen Miete oder Pacht von mehr als 10.000 Euro (Nettokaltmiete) identifiziert werden.